Kostenerstattung

Das Honorar für meine Behandlungen richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH85) und wird von den privaten Krankenkassen in der Regel erstattet, wobei sich die Höhe der Kostenerstattung nach ihrem abgeschlossenen Tarif richtet. Das gleiche gilt für die Beihilfe und die privaten Zusatzversicherungen für Naturheilkunde.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen meine Leistungen leider nicht erstatten. Dafür empfiehlt sich dann z.B. der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Tarifvergleiche gibt es beispielsweise hier oder hier.

Als Selbstzahler sind sie natürlich auch jederzeit sehr gerne willkommen.

Weitere Infos auf Heilpraxis-Eisenschmidt.de

Verordnung

Für meine Behandlungen als Heilpraktiker benötigen sie keine Verordnung vom Arzt, da ich Diagnose, Therapie und Abrechnung selbständig durchführe.